Jugendkunstschule Altenkirchen (Rauskommen! 2019)
Jugendkunstschule Altenkirchen (Rauskommen! 2019)

Positionen

Freiberuflichkeit stärken

Freiberuflichkeit an Jugendkunstschulen ist Voraussetzung für die Breite und Vielfalt des Bildungsangebots – Honorartätigkeit sichern!

Vom Bildnerischen Geastalten über Tanz, Theater, Sprache, Zirkus, Spiel bis hin zur medialen Gestaltung und Kommunikation vereinen die Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen bundesweit möglichst alle Künste unter einem Dach und zeichnen sich durch eine beispiellose Angebots- und Methodenvielfalt aus. Je nach kommunaler Verankerung sind sie Bestandteil der Jugend-, Kultur- und Bildungspolitik der Städte und Gemeinden. Jugendkunstschulen sind unverzichtbarer Teil der lokalen Bildungslandschaft und tragen zur kooperativ vernetzten kulturellen Bildung vor Ort bei. Jugendkunstschulen sind unterschiedlich groß und konzipieren und entwickeln ihr Angebot individuell an den Bedürfnissen ihrer Zielgruppe aus den Ideen ihrer kreativen Akteure vor Ort.

Die Bundesländer haben zum Teil sehr differenzierte landesspezifische Einrichtungsprofile entwickelt und ausgeprägt. Diese werden landesgesetzlich u.a. im BbgMKSchulG; im Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz; im KiJuFöG Nordrhein-Westfalen, im Jugendbildungsgesetz in Baden-Württemberg, im Berliner Schulgesetz, der MJuKSchAnVO M-V, der FörderRL Kulturelle Bildung in Sachsen, dem Landesprogramm zur Förderung von Jugend­kunstschulen Rheinland-Pfalz oder vergleichbaren Bestimmungen anderer Bundesländer formuliert und durch Mindeststandards oder Vergaberichtlinien ergänzt.

Mit weit über einer Million Angebotsstunden, die in freien Kursen, offenen Angeboten und Projekten, aber auch in Kooperationen vor allem mit den Schulen durchgeführt werden, erreichen die 400 Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen rund 600.000 Kinder und Jugendliche regelmäßig. Dieses Angebot wird bundesweit überwiegend durch 8.000 bis 10.000 Honorarkräfte realisiert, die in äußerst geringem Umfang (durchschnittlich etwa drei Zeitstunden bzw. zwei Angebote pro Woche) tätig sind. Diese Honorarkräfte sind selbstständig. Die bundesweite Breite und Vielfalt des Jugendkunstschulangebots basiert auf der honorargestützten Diversifizierung und folgt keinem standardisierten Lehrplan.

Der bjke fordert daher:

  • Der Bundesgesetzgeber muss Rechtssicherheit im Hinblick darauf schaffen, unter welchen Voraussetzungen Fachkräfte in der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung, auch in der Zusammenarbeit mit Schulen, selbstständig beschäftigt werden können.
  • Länder und Kommunen müssen die adäquate Vergütung aller in Jugend­kunst­schulen tätigen Fachkräfte – unabhängig vom Beschäftigungsstatus – sicherstellen. Die Vergütung soll analog zu vergleichbaren künstlerisch-pädagogischen Aufgaben­profilen in angrenzenden Bildungsfeldern erfolgen und sich an tariflichen Regelungen orientieren. Wo dies rechtlich erforderlich ist, ist Festanstellung in dem Umfang zu ermöglichen, dass das Angebot für die Kinder und Jugendlichen nach Breite und Vielfalt erhalten bleibt.
  • Für Künstler*innen und Kulturpädagog*innen, die anderweitig sozialversichert sind, muss eine verlässliche gesetzliche Regelung geschaffen werden, die eine Tätigkeit auf Honorarbasis

bjke unterstüzt Stufenplan der Kulturminister der Länder

Die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder haben am 5. Februar 2021 über die Wiedereröffnung von den aufgrund der Corona-Pandemie geschlossenen Kultureinrichtungen gesprochen. In einem Dreistufenplan fordern die Kulturminister der Länder:

  1. Wenn Schulen und Kitas geöffnet werden, dann sollen auch die außerschulischen Bildungsangebote der Kultureinrichtungen und der Musik- und Kunstschulen wieder zugelassen werden.
  2. Wenn der Einzelhandel wieder öffnet, dann sollen Museen, Galerien, Gedenkstätten und Bibliotheken sowie vergleichbare Einrichtungen auch öffnen. Daneben sollen Freiluftveranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern möglich sein.
  3. Wenn die Gastronomie wieder öffnet, dann sollen auch wieder Veranstaltungen in Theatern, Opernhäusern und Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Gebäuden möglich gemacht werden. Dies soll auch für Proben und Auftritte der Laien- und Amateurkultur, etwa Chöre, gelten.

Der Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen e.V. unterstützt diese Forderungen der Kulturminister der Länder.

www.kulturrat.de

Bildung quer denken – Vielfalt verankern

Jugendkunstschulen fordern mehr Bildungsgerechtigkeit

Der Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtun­gen e.V. (bjke) ist besorgt um die Chancengerechtichkeit im Bildungswesen. In seinem im Juni 2020 durch den Bundesvorstand veröffentlichen Positionspapier „sieht der bjke die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie massiv eingeschränkt. „Wir müssen darauf achten, dass ganzheitliche Bildung nicht zum Luxusartikel wird“, betont der bjke-Vorsitzende Peter Kamp, der die staatlich zu gewährleistende Schul- und Bildungspflicht auf mittlere Sicht faktisch außer Kraft gesetzt sieht.

Zu befürchten sei ein bildungspolitisches Rollback, das die Errungenschaften der Bildungsreform zu kassieren drohe: „Wir dürfen jetzt nicht den Fehler machen, Kinder und Jugendliche in den Schulen einzusperren. Künstlerisches, partizipatives und vernetztes Lernen im Stadtteil muss auch in und nach der Krise möglich bleiben und gewährleistet werden.“ Der bjke wünscht sich die krisenbedingte Ergänzung der formalen Schulpflicht durch offene, ganzheitliche und lokal verankerte Bildungskon­zepte, die nach einem Partnerschaftsmodell partizipativ organisiert werden.

Mit ihrem „Quantensprung Richtung Digitalität“ habe die Corona-Krise gleichzeitig den enormen Investitionsbedarf in die Infrastrukturen von Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen offengelegt. „Wir brauchen dringend eine Digitalisierungsoffensive für die außerschulischen Träger kultureller Jugendbildung und einen wirksamen Bestandsschutz für Jugendkunstschulen“, so der bjke-Vorsitzende weiter. Jugendkunstschulen seien starke Bildungspartner gerade auch in Krisenzeiten. Es komme jetzt darauf an, mit vereinten Kräften zu verhindern, dass die projektbasierten und oft unzulänglich gesicherten Jugendkunstschulen ihrerseits in die Krise gerieten. Hierzu seien Überbrückungshilfen durch die öffentliche Hand unabdingbar. Wünschenswert seien unbürokratische Hilfen der Bundesländer nach dem Modell der Sicherungsmittel für Jugendkunstschulen in freier Trägerschaft (Billigkeitsleistungen zum Ausgleich entgangener Drittmittel) aus dem Kinder- und Jugendförderplan in Nordrhein-Westfalen, flankiert durch engagierte Kommunen, solidarische Eltern und gezielte Bundeshilfen.

bjke-Positionspapier „Vielfalt verankern“

Keine neuen Steuern …

… für die kulturelle Kinder- und Jugendbildung!

Das Bundeskabinett hat am 31. Juli 2019 den „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vorgelegt. Der Gesetzesentwurf sieht auch eine Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen vor. Die Änderung der bisherigen Befreiungsregelungen lässt befürchten, dass auch Angebote der kulturellen Kinder- und Jugendbildung wie etwa Jugendkunst- und Musikschulangebote künftig von zusätzlichen Steuerbelastungen betroffen sein könnten.

Der bjke hat daher in kollegialer Abstimmung mit dem Verband deutscher Musikschulen e.V. (VdM) eine Stellungnahme erarbeitet.

bjke-Stellungnahme „Keine neuen Steuern für die kulturelle Kinder- und Jugendbildung!“

Orientierungshilfe des Deutschen Städtetags

Mit ihrem spartenübergreifenden Konzept, das Kunst und Medien, Tanz und Theater, Kultur und Spiel, Schule und Freizeit miteinander ins Gespräch bringt, erscheinen Jugendkunstschulen in besonderer Weise geeignet, dem aktuellen und künftig noch zunehmenden Bedarf nach Kooperation und Vernetzung von kulturellen Bildungsangeboten in den Städten starke und nachhaltige Impulse zu verleihen.

Deutscher Städtetag

Kinder und Jugendkulturarbeit ist eine „Querschnittsaufgabe zur Zukunftssicherung“. Dies ist die Kernaussage der „Orientierungshilfe Jugendkunstschulen / Kulturpädagogische Einrichtungen“, die 2003 vom Deutschen Städtetag veröffentlicht wurde. Die 36 seitige Orientierungshilfe steht hier als pdf-download zur Verfügung - eine Argumentations- und Orientierungshilfe für alle kommunal Verantwortlichen.

Orientierungshilfe Jugendkunstschule des Deutschen Städtetags

bjke bei der Enquete-Kommission Kultur

In einer Anhörung der Enquete-Kommission Kultur des Deutschen Bundestages vertrat Peter Kamp, Vorsitzender des bjke, Anfang 2004 die Position der Kulturellen Bildung in Jugendkunstschulen und wies auf die besonderen Potenziale des spartenübergreifenden, offenen Einrichtungskonzepts im Horizont politischer Gestaltungsoptionen ausdrücklich hin. Der Fragen- und Antwortenkatalog untenstehend als Download.

Expertengespräch zur kulturellen Bildung

Abschlussbericht der Enquete-Kommission Kultur

Im Abschlussbericht der Enquete-Kommission Kultur der Bundesregierung von 2007 erhält die kulturelle Bildung ein eigenes Kapitel, in dem ausdrücklich die Förderung von Jugendkunstschulen als entscheidende Kultur-Bildungsorte für Kinder und Jugendliche gefordert ist.

Abschlussbericht der Enquete-Kommission Kultur in Deutschland

Kooperation mit der Ganztagsschule

12 Punkte zur Kooperation von Jungendkunstschule mit Ganztagsschule. Erschienen in: "infodienst Kulturpädagogische Nachrichten" Nr. 74 /Januar 2005 mit dem Thema: "Kultur im Ganztag. Neue Wege zum Bildungserfolg".

12 Punkte der Kooperation mit der Ganztagsschule